AGB Fahrrad Vermietungen

1. VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSDAUER

1.1. VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner sind der Mieter (nachstehend „Mieter“ genannt) und Sanook Cycling (nachstehend „Vermieter“ genannt).

Mit der Entgegennahme eines Leihfahrrads vom Fahrradverleih (im Folgenden „Fahrrad“) kommt ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande. Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Fahrrädern und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter für die Dauer des Vertrages ein verkehrstaugliches und verkehrssicheres Fahrrad zur Verfügung zu stellen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss 25% des Gesamtmietpreises zu bezahlen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.

The prices valid at the time the contract was concluded apply (see sanookcycling.com/bike-rentals).

1.2. VERTRAGSDAUER UND HAFTUNG BEI NICHTERFÜLLUNG

Der Mietvertrag für das Fahrrad wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Nach Absprache und Verfügbarkeit kann das Fahrrad abgeholt und zurückgegeben werden beim Fahrradvertreter in Bangkok oder in Phuket oder in Chiang Mai. Der Mieter kann wählen, ob das Fahrrad auf Kosten des Mieters an die folgende Adresse geliefert werden soll vereinbarten Standort. Verzögert sich die Rückgabe, wird der Mietvertrag nicht verlängert. Gibt der Mieter das Fahrrad am Ende der vereinbarten Mietzeit – auch unverschuldet – nicht an den Vermieter zurück, kann dieser für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Zahlung mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Miete zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Verzug zu vertreten hat.

1.3. FRÜHZEITIGE RÜCKGABE

Gibt ein Mieter das Fahrrad vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit zurück, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

1.4. DEFINITION DER WOCHENMIETE / TAGESMIETE

Die Preise sind nach Tagen gestaffelt. Für 1 bis 6 Tage wird der Basis-Tagessatz berechnet. Es gibt folgende Rabattstaffeln: 7-13 Tage, 14-20 Tage, mehr als 20 Tage.

1.5. ANNULLIERUNG

Der Mietvertrag tritt mit der Zahlung des vereinbarten Mietpreises in Kraft. Wenn der Mieter den Mietvertrag storniert, wird keine Rückerstattung gewährt.

2. NUTZUNG UND RÜCKGABE DES FAHRRADS / SCHADENSMELDUNG UND SONSTIGE PFLICHTEN

2.1. ZUSTAND DES FAHRRADA UND UNBEFUGTE NUTZUNG

Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrrad in einem fachgerechten, gebrauchsfähigen und verkehrssicheren Zustand und gereinigt zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad sorgfältig und fachgerecht zu benutzen und die Verkehrsregeln zu beachten. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrrad unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol zu benutzen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Veränderungen oder sonstige Eingriffe am Fahrrad vorzunehmen. Ergänzungen (z.B. Triathlonaufsatz) darf der Mieter auf eigene Gefahr vornehmen.

2.2. OFFENLEGUNGSPFLICHTEN

Wenn während der Nutzung ein Schaden entsteht, sei es durch Verschulden oder ohne Verschulden, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich über diesen Schaden informieren. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über alle Einzelheiten des Schadens zu informieren. Führt die Beschädigung dazu, dass das Fahrrad nicht mehr nutzbar ist, stellt der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Fahrrad als Ersatz zur Verfügung. Die Haftung nach Ziffer 3 bleibt unberührt.

2.3. VERPFLICHTUNG ZUR MELDUNG VON DIEBSTAHL UND UNFÄLLEN

Im Falle eines Diebstahls oder eines Verkehrsunfalls hat der Mieter mit Hilfe des Vermieters unverzüglich die Polizei zu verständigen oder hinzuzuziehen und den Vermieter zu informieren. Andernfalls haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Pflicht ergeben.

2.4. RÜCKGABE

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad nach Beendigung des Mietvertrages in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, abgesehen von normalem Schmutz. Die Fahrräder müssen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden.

3. DIE HAFTUNG DES MIETERS FÜR SCHÄDEN UND VERLUSTE

3.1. ALLGEMEINE HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, einschließlich Unfall- und Haftpflichtschäden, sowie für fahrlässige, grob fahrlässige und vorsätzliche Schadenshandlungen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, Verluste und/oder Verstöße gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen während der Mietzeit. Entsteht infolge einer vom Mieter zu vertretenden Beschädigung des Fahrrades ein konkreter Mietausfall durch eine längere Reparatur, so haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreisverlängerungstag gemäß Rabattstaffel). Im Falle der Zerstörung richtet sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des entsprechenden Leihrades gemäß der aktuellen Verkaufspreisliste des Vermieters. Der vom Mieter gezahlte Mietpreis wird auf den Listenpreis angerechnet. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Weitergehende Schäden bleiben hiervon unberührt.

3.2. HAFTUNG BEI DIEBSTAHL

Der Mieter haftet dem Vermieter auch bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Fahrrads. Bei Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter bis zur Höhe des aktuellen Preises auf der Verkaufsliste des Vermieters. Die vom Mieter gezahlte Miete wird vom Listenpreis abgezogen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

3.3. RÜCKERSTATTUNG DER HAFTUNG

Wird das Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden, erstattet der Vermieter dem Mieter den Haftungsbetrag gemäß Ziffer 3.2. zurück, sofern sich das Fahrrad noch in einem Zustand befindet, in dem der Vermieter es nach billigem Ermessen weitervermieten kann. Der Vermieter übt ein angemessenes Ermessen aus fachlicher Sicht aus und informiert den Mieter gegebenenfalls aus Kulanz über die Entscheidungsgrundlagen.

3.4. AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DES MIETERS („FAHRRADVERSICHERUNG“)

Ansprüche des Mieters bei Unfallschäden können vom Mieter gegen eine zusätzliche Gebühr ausgeschlossen werden (Preise siehe sanookcycling.com). Ansprüche bei Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen.

3.5. ZUSÄTZLICHE AUSRÜSTUNG

Alle Fahrräder sind mit einem Tachometer, einer Minipumpe und einem Schlauchbeutel mit einem Schlauch und zwei Reifenhebern ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Rückgabe des Fahrrads gemäß der Preisliste bezahlt werden.

3.6. SICHERHEIT / PFAND

Der Mieter legt dem Vermieter bei der Abholung des Fahrrads ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, ID) vor.

4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND ANWENDBARES RECHT

4.1. SCHRIFTFORM-, VOLLSTÄNDIGKEITS- UND SALVATORISCHE KLAUSEL

Der Vertrag bedarf der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

4.2. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Die Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen dem thailändischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Vermieters zuständig.

4.3. AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung gegen die Forderungen des Mieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig

(Änderungen vorbehalten, aktualisiert am 21 AUG 2025)